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Bürgergeld Höhe 738 Euro? 563 € Sätze 2026 + Rechner

Niklas Julian Hoffmann Richter • 2026-04-25 • Gepruft von Hannah Fischer

Bürgergeld-Empfänger in Deutschland stoßen immer wieder auf die Zahl 738 Euro – tatsächlich liegt der aktuelle Regelsatz für Alleinstehende jedoch bei 563 Euro monatlich (2026). Die genaue Höhe bleibt für viele unklar, obwohl das Bürgergeld aus mehreren Bausteinen besteht: Regelbedarf, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe und Krankenversicherung. Was sich 2026 konkret ändert – und was gleich bleibt – fasst dieser Beitrag zusammen.

Regelsatz Alleinstehende 2026: 563 Euro ·
Regelsatz Paare 2026: 506 Euro pro Person ·
Mieteübernahme: Angemessene Kosten ·
Ersparnisgrenze: Je nach Haushalt

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
3Zeitleisten-Signal
  • Januar 2023: Bürgergeld ersetzt Hartz IV
  • Januar 2024: Erhöhung auf 563 € für Alleinstehende
  • Juli 2026: Geplante Reform zu Grundsicherungsgeld
4Wie es weitergeht
  • Antragsteller sollten frühzeitig Kontakt zum Jobcenter aufnehmen
  • Online-Rechner bieten erste Orientierung
  • Reform ab Juli 2026 könnte weitere Änderungen bringen

Was bekommt ein Bürgergeld-Empfänger alles bezahlt?

Das Bürgergeld setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: Regelbedarf, Kosten der Unterkunft (KdU), Mehrbedarfe und Krankenversicherung bilden zusammen den Gesamtanspruch. Der Regelsatz allein – etwa 563 Euro für Alleinstehende – deckt nur den laufenden Lebensunterhalt ab: Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Freizeit und persönliche Ausstattung.

Die Kosten für Unterkunft und Heizung kommen separat obendrauf und werden nach den ortsüblichen Bedingungen berechnet. Wer also in einer teuren Stadt lebt, erhält tendenziell höhere Mietzuschüsse als jemand im ländlichen Raum.

Regelbedarf

Fünf Regelbedarfsstufen strukturieren die monatlichen Beträge nach Lebenssituation:

Die folgende Tabelle zeigt die Staffelung der Regelsätze für verschiedene Personengruppen:

Personengruppe Monatlicher Regelsatz 2026
Alleinstehende / Alleinerziehende 563 Euro
Paare je Partner 506 Euro
Volljährige unter 25 Jahre bei Eltern 451 Euro
14–17 Jahre 471 Euro
6–13 Jahre 390 Euro
0–5 Jahre 357 Euro

Acht Quellen bestätigen diese Staffelung, darunter Finanztip und die Bundesregierung als offizielle Stelle.

Die Regelsätze sind bundesweit einheitlich festgelegt – ein oft unterschätzter Punkt, denn er bedeutet: Ob in Hamburg oder im bayrischen Oberbayern, der Regelbedarf bleibt identisch. Einzige Variable sind die Kosten der Unterkunft.

Zusätzliche Leistungen

  • Mehrbedarfe nach § 21 SGB II: Zuschläge für Alleinerziehende, Schwangere oder dezentrale Warmwasserbereitung (Buergergeld.org Rechner)
  • Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (Betanet.de)
  • Kindersofortzuschlag: 20 Euro monatlich (Smart-Rechner, medium confidence)
  • Antragstellung beim zuständigen Jobcenter (Smart-Rechner)

Mehrbedarfe

Wer besondere Lebensumstände hat – etwa alleinerziehend ist oder eine Behinderung – kann Mehrbedarfe beantragen. Diese werden individuell berechnet und erhöhen den Gesamtanspruch. Für Schwangere gibt es ebenfalls einen festen Mehrbedarfssatz. Das zuständige Jobcenter prüft jeden Fall gesondert.

Was das bedeutet

Der Regelsatz allein reicht selten aus, um alle Kosten zu decken. Deshalb ist die separate Mietübernahme so zentral – ohne sie wäre das System für viele Haushalte nicht funktionsfähig.

Wird beim Bürgergeld auch die Miete bezahlt?

Ja – die Kosten der Unterkunft (KdU) werden zusätzlich zum Regelbedarf übernommen. Das umfasst die Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. Das Jobcenter prüft allerdings, ob die Wohnkosten angemessen sind.

Angemessene Wohnkosten

Was „angemessen” bedeutet, legt jedes Jobcenter individuell fest. Maßstab sind die örtlichen Mietniveaus, die Wohnungsgröße und die Haushaltsgröße. Wer über den Grenzwerten liegt, muss die Differenz zunächst selbst tragen.

Warmmiete-Berechnung

Ein einfaches Warmmiete-Beispiel macht die Rechnung greifbar:

Die Warmmiete ergibt sich aus Kaltmiete plus Nebenkosten – hier ein konkretes Rechenbeispiel:

Position Betrag
Kaltmiete 500 Euro
Nebenkosten (geschätzt) 120 Euro
Warmmiete gesamt 620 Euro

Ob diese 620 Euro vollständig übernommen werden, hängt von der Angemessenheitsprüfung des lokalen Jobcenters ab. In Großstädten gelten höhere Grenzen als im ländlichen Raum.

Grenzen für Miete

Bei einer Überschreitung der angemessenen Werte kürzt das Jobcenter die Unterkunftsleistungen. Betroffene haben dann die Wahl: die Differenz aus eigener Tasche zahlen oder eine günstigere Wohnung suchen. In der Praxis entsteht daraus oft ein Dilemma – besonders in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Warum das relevant ist

Die Mietkosten können den Regelbedarf deutlich übersteigen. In München etwa gelten andere Obergrenzen als in einer kleinen Gemeinde in Brandenburg. Wer Bürgergeld beantragt, sollte die regionalen Richtlinien kennen.

Wie hoch ist das Bürgergeld bei 2 Personen?

Für Paare in einer Bedarfsgemeinschaft gilt 2026 ein Regelsatz von 506 Euro pro Partner – zusammen also 1012 Euro. Das ist kein Tippfehler: Beide Partner erhalten den vollen Betrag, sofern keine weiteren Einkünfte anzurechnen sind.

Sätze für Paare

Die folgende Übersicht zeigt die Regelsätze für verschiedene Haushaltskonstellationen mit Paaren:

Zusammensetzung Regelsatz gesamt
2 Erwachsene (ohne Kinder) 1012 Euro (2 × 506 Euro)
2 Erwachsene + 1 Kind (6 Jahre) 1369 Euro + Kindergeld
2 Erwachsene + 2 Kinder (14 und 8) 1813 Euro + Kindergeld

Zusätzlich zum Regelsatz werden die Kosten der Unterkunft gezahlt. Das Kindergeld wird angerechnet, aber nach Freibeträgen von je 200 Euro pro Kind nur teilweise angerechnet.

Kinderzuschläge

  • 0–5 Jahre: 357 Euro Regelbedarf plus Kindergeld
  • 6–13 Jahre: 390 Euro Regelbedarf plus Kindergeld
  • 14–17 Jahre: 471 Euro Regelbedarf plus Kindergeld
  • Zusätzlicher Kindersofortzuschlag: 20 Euro (Smart-Rechner)

Haushaltsgemeinschaften

Volljährige unter 25 Jahren, die noch bei den Eltern wohnen, erhalten 451 Euro als Regelbedarf. Das unterscheidet sich vom Satz für eigenständig wohnende Erwachsene. Entscheidend ist, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt – also ob Eltern und Kind wirtschaftlich voneinander abhängig sind.

Was das bedeutet

Für Paare ergibt sich ein vergleichsweise hohes Gesamteinkommen: 1012 Euro plus Mietübernahme. Wer gemeinsam wirtschaftet, profitiert von der Regelsatzstruktur – im Gegensatz zu zwei Singles, die zusammen nur den Regelsatz für eine Person teilen würden.

Wie viel Geld darf ein Bürgergeld-Empfänger auf dem Konto haben?

Das Schonvermögen schützt Ersparnisse bis zu bestimmten Grenzen. Erwachsene dürfen bis zu 15.000 Euro behalten, Kinder bis zu 10.000 Euro. Darüber hinausgehendes Vermögen wird auf den Anspruch angerechnet.

Schonvermögen-Grenzen

Die folgende Tabelle fasst die Vermögensfreibeträge und Anrechnungsregeln zusammen:

Vermögensart Anrechnung
Bankguthaben, Sparbücher Bis 15.000 € geschützt (Erwachsene)
Wertpapiere, Aktien Anrechenbar über Freibetrag
Immobilien (selbst genutzt) Angemessener Wert geschützt
KFZ (bis 15.000 €) Freigestellt
Arbeitsmittel Freigestellt

15.000 Euro klingen nach viel – sind aber für viele Menschen schnell erreicht, wenn man Altersvorsorge, Autos und Hausrat einrechnet. Wer vorsorgt, sollte die Regeln genau kennen.

Ausnahmen

  • Angemessener Hausrat bleibt unberücksichtigt
  • Ein Pkw bis 15.000 Euro gilt als nicht anrechenbar (Betanet.de)
  • Höhere Freibeträge für Kinder: bis 1.500 Euro pro Kind
  • Nach dem ersten Jahr im Bürgergeld-Bezug können andere Regeln gelten (Langzeitarbeitslose)

Nachweis

Das Jobcenter verlangt Kontoauszüge und Vermögensnachweise. Wer kurz vor der Antragstellung größere Beträge abhebt, riskiert eine Sperrfrist – das Gesetz sieht eine Karenzzeit von sechs Monaten vor, in denen übertragenes Vermögen als Missbrauch gewertet werden kann.

Warum das relevant ist

Wer vorsorgt, sollte die Regeln genau kennen: Die Freibeträge bieten Spielraum, aber kurzfristige Vermögensverschiebungen vor dem Antrag können zu Leistungsausschlüssen führen.

Welche Änderungen gibt es 2026 beim Bürgergeld?

Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert – eine sogenannte Nullrunde. Das bestätigt die Bundesregierung als offizielle Stelle. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat, genauso wie Paare mit je 506 Euro.

Neue Regelsätze

Die Entwicklung der Regelsätze seit 2023 zeigt das folgende Bild:

Zeitraum Regelsatz Alleinstehende Entwicklung
Januar 2023 502 Euro Ausgangswert
Januar 2024 563 Euro +61 Euro
Januar 2025 563 Euro Nullrunde
Januar 2026 563 Euro Nullrunde bestätigt

Der Finanztip dokumentiert den Anstieg von 502 auf 563 Euro seit 2023. Die Nullrunde bedeutet: keine Erhöhung trotz Inflation.

Anspruchserweiterungen

Ab 1. Juli 2026 ist eine grundlegende Reform geplant: Das Bürgergeld soll in „Grundsicherungsgeld” umbenannt und neu strukturiert werden. Der Regierungsentwurf vom 17. Dezember 2025 bildet die Grundlage (medium confidence, tier3).

Tipps zum Antrag

  • Zunächst den Caritas-Rechner nutzen, um den ungefähren Anspruch zu ermitteln
  • Dann persönlich beim Jobcenter beraten lassen
  • Alle Einkommensnachweise und Kontoauszüge vorbereiten
  • Bei besonderen Lebensumständen (Behinderung, Schwangerschaft) Mehrbedarfe aktiv ansprechen
Was zu beachten ist

Die Nullrunde trifft viele Betroffene hart: Lebensmittelpreise, Energiekosten und Mieten steigen weiter – nur der Regelsatz bleibt stehen. Expertinnen und Experten raten deshalb, alle möglichen Freibeträge und Mehrbedarfe auszuschöpfen.

Was bestätigt ist

  • Regelsätze aus Bundesregierung und Finanztip bestätigt
  • Mieteübernahme als Standardleistung dokumentiert
  • Nullrunde 2025 und 2026 offiziell
  • Bürgergeld ersetzt seit 2023 Hartz IV
  • Regelsätze bundesweit einheitlich

Was unklar bleibt

  • Keine Bestätigung für 738 Euro – möglicherweise Verwechslung mit Gesamtleistung inkl. KdU
  • Exakte KdU-Obergrenzen je Region
  • Details zur Reform ab 01.07.2026 (Entwurfsstatus)

Zeitleiste: Bürgergeld von 2023 bis 2026

Drei Jahre Bürgergeld, drei Phasen der Entwicklung:

Die wichtigsten Meilensteine im Überblick:

Zeitpunkt Ereignis
Januar 2023 Bürgergeld ersetzt Hartz IV
Januar 2024 Erhöhung auf 563 Euro (Alleinstehende)
Januar 2025 Nullrunde: Keine Erhöhung
Dezember 2025 Regierungsentwurf für Reform
Januar 2026 Nullrunde bestätigt
Juli 2026 Geplante Reform zu Grundsicherungsgeld

Zahlen, die im Raum stehen

„2026 bleiben die Regelsätze bei Bürgergeld und Sozialhilfe unverändert. Alleinstehende etwa erhalten weiterhin 563 Euro im Monat.”

— Bundesregierung (Offizielle Stelle)

„Das Bürgergeld bleibt 2026 vorerst auf dem Stand von 2024, die Regelsätze werden nicht erhöht.”

— Betanet.de (Informationsportal)

„Eine alleinstehende Person bekommt im Jahr 2025/26 als Regelbedarf monatlich 563 Euro.”

— Finanztip (Verbraucherportal)

Fazit: Wer 738 Euro Bürgergeld erwartet, liegt falsch – der Regelsatz beträgt 563 Euro für Alleinstehende. Die 563 Euro plus Mietübernahme plus mögliche Mehrbedarfe ergeben in Summe ein variables Gesamtpaket, das je nach Lebenssituation deutlich über dem Regelsatz liegen kann. Antragsteller sollten den individuellen Anspruch vom Jobcenter berechnen lassen – die pauschale Zahl 563 Euro ist nur der Ausgangspunkt.

Verwandte Beiträge: Kommunalwahl Bayern 2026

Die aktuellen Regelsätze könnten durch die schrittweise Umwandlung des Bürgergeldes in die neue Grundsicherung 2026 ab Juli spürbar beeinflusst werden.

Häufig gestellte Fragen

Wann wird das Bürgergeld erhöht auf 725 Euro?

Eine Erhöhung auf 725 Euro ist derzeit weder geplant noch durch offizielle Quellen bestätigt. Die Regelsätze bleiben 2026 bei 563 Euro für Alleinstehende – laut Bundesregierung handelt es sich um eine Nullrunde.

Was muss man vom Bürgergeld alles bezahlen?

Der Regelbedarf deckt Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Freizeit und persönliche Ausstattung ab. Miete, Heizung und Mehrbedarfe kommen separat dazu. Nicht enthalten sind: Kontoführungsgebühren, Rücklagen für größere Anschaffungen oder Versicherungen.

Wie hoch ist die Warmmiete bei einer Kaltmiete von 500 Euro?

Das hängt von den Nebenkosten ab. Eine gängige Schätzung: Bei 500 Euro Kaltmiete liegen die Nebenkosten oft bei 100–150 Euro. Die Warmmiete läge dann bei 600–650 Euro. Ob diese Kosten vom Jobcenter übernommen werden, prüft das Jobcenter individuell.

Wie sehen die neuen Sozialleistungen für 2026 aus?

Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert. Die eigentliche Änderung ist die geplante Reform ab Juli 2026, bei der Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt werden soll. Der Regierungsentwurf liegt seit Dezember 2025 vor.

Welche Sozialleistungen sind einkommensabhängig?

Beim Bürgergeld werden Einkommen und Vermögen angerechnet. Freibeträge beim Zuverdienst: 100 Euro Grundfreibetrag + 20% von 100–520 Euro + 30% von 520–1000 Euro + 10% darüber. Kindergeld wird ebenfalls angerechnet, aber nach Freibeträgen.

Gibt es einen Bürgergeld-Rechner Jobcenter?

Das Jobcenter selbst bietet online keine direkten Rechner an, aber Caritas und Buergergeld.org stellen kostenlose Online-Rechner bereit. Diese berücksichtigen Regelsätze, Einkommen, Kindergeld und Freibeträge für 2026.

Was ist Bürgergeld 2026 Tabelle?

Die Regelbedarfsstufen (RBS) strukturieren die Tabelle: Stufe 1 = 563 Euro (Alleinstehend), Stufe 2 = 506 Euro (Paar), Stufe 3 = 451 Euro (U25 bei Eltern), Stufe 4 = 471 Euro (14–17), Stufe 5 = 390 Euro (6–13), Stufe 6 = 357 Euro (0–5).

Wie viel Bürgergeld für 2 Personen ohne Kinder?

Für Paare ergibt sich ein Gesamtsatz von 1012 Euro (2 × 506 Euro), zuzüglich Miete und Heizung. Zusammen mit den KdU kann das Gesamtpaket für zwei Erwachsene gut über 1.500 Euro liegen, abhängig von den Wohnkosten.



Niklas Julian Hoffmann Richter

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